FernUSG Live: Was das BGH-Urteil für dein Coaching-Business bedeutet
COPE Germany
01:30:41
Die meisten Coaches und Kursanbieter wissen, dass es das BGH-Urteil zum FernUSG vom 5. Februar gibt. Wenige haben es wirklich durchgearbeitet. Und noch weniger wissen, was es konkret für ihren eigenen Vertrag bedeutet.
Das Problem ist nicht neu. Seit drei Jahren rollt eine Refund-Welle durch die DACH-Coaching-Branche.
Anwälte schreiben für unzufriedene Teilnehmer Erstattungsforderungen, oft erfolgreich. Der Hebel ist § 7 Abs. 1 FernUSG: Fehlt die ZFU-Zulassung, ist der Vertrag nichtig. Rückwirkend. Bis zu drei Jahre Honorar können zurückgefordert werden.
Das BGH-Urteil vom 5. Februar hat die Linie zwischen FernUSG-pflichtig und FernUSG-frei zum ersten Mal klar gezogen.
Und es ist unser Urteil: Wir bei CopeCart haben es zusammen mit der Kanzlei KLÄNER in den ersten beiden Instanzen erstritten. Für unsere Vendoren und für alle anderen, die in der Grauzone hängen.
Wir sind Merchant of Record für digitale Anbieter im DACH-Raum und sehen täglich, wer im FernUSG-Risiko sitzt. Anstatt das nur zu beobachten, haben wir gehandelt - erst vor Gericht, jetzt mit diesem Webinar.
Rechtsanwalt Tobias Kläner geht für unsere Community live durch das Urteil. Damit JEDER, der das hier liest, klar weiß, wo er steht. Bevor die erste Anwaltspost kommt.
Am 3. Juni öffnet Tobias seinen Anwaltsschreibtisch und erklärt das Februar-Urteil so, wie er es im Erstgespräch erklären würde. Ohne Juristendeutsch, mit konkreten Vertragsbeispielen, mit offenen Q&A am Ende.
Das nimmst du mit:
- Klare Einordnung des BGH-Urteils, ohne Anwalts-Latein
- Antwort auf die Frage, ob dein Programm in die ZFU-Pflicht fällt oder nicht
- Die zwei Vertragsklauseln, die in jedem Online-Coaching-Vertrag über alles entscheiden
- Konkrete Formulierungen für reine Live-Programme, Selbstlernkurse und Hybride
- Direkte Antworten auf deinen konkreten Fall im offenen Q&A
Live einmalig, kostenlos, mit Aufzeichnung für angemeldete Teilnehmer. Live-Fragen zu deinem konkreten Vertrag kannst du aber nur am 3. Juni stellen.
Das Webinar ist für dich, wenn du:
- Online-Coachings, Mentorings, Kurse oder Trainings im DACH-Raum verkaufst
- schon vom FernUSG gehört hast, aber nicht weißt, wie das aktuelle Urteil deine Verträge betrifft
- nicht in eine Refund-Klage laufen willst, ohne den Hebel verstanden zu haben
- vor deinem nächsten Programmlaunch sauber wissen willst, wo du stehst
Wir sehen uns am 3. Juni.
Speakers
Tobias Kläner
Inhaber, KLÄNER Rechtsanwälte
Rechtsanwalt Kläner hat die Kanzlei im Jahr 2012 gegründet. Er war zuvor Mitbegründer eines IT-Startup-Unternehmens und hat seither ein starkes Faible für alle Fragen im Kontext des Online-B2B-Rechts.
Für die Kanzlei unterhält er einen eigenen YouTube-Kanal zu aktuellen juristischen Rechtsfragen und ist Autor mehrerer Veröffentlichungen in juristischen Fachzeitschriften (zB NJW, MMR).
Rechtsanwalt Kläner berät u.a. marktführende Unternehmen aus der Digitalwelt.
Yasamin Esfahani
Head of Events @ CopeCart
FernUSG Live: Was das BGH-Urteil für dein Coaching-Business bedeutet
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